BFSG: Was Vereine jetzt zur Barrierefreiheit ihrer Website wissen sollten
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Seitdem erreichen mich immer wieder Anfragen von Vereinen aus der Region: Betrifft uns das auch? Die Antwort ist nicht ganz so einfach wie bei einem Unternehmen. Aber sie lohnt sich, genau anzuschauen.
1. Wen das BFSG betrifft
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, verpflichtet private Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Barrierefrei bedeutet: nutzbar für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen, verständlich für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.
Im Kern richtet sich das Gesetz an Wirtschaftsakteure. Gemeinnützige Vereine sind davon erst einmal nicht automatisch erfasst. Das ist die gute Nachricht für viele Vorstände.
Die Einschränkung folgt aber direkt danach: Sobald ein Verein wirtschaftlich tätig wird, also zum Beispiel einen Online-Shop betreibt, Tickets für Veranstaltungen verkauft oder Mitgliedsbeiträge über eine Zahlungsfunktion auf der Website abwickelt, kann das BFSG greifen. Entscheidend ist nicht der Vereinsstatus, sondern die konkrete Dienstleistung.
Ein Sportverein, der Trikots im Online-Shop verkauft. Ein Kulturverein, der Tickets für ein Konzert online anbietet. Ein Förderverein, der Spenden über ein Online-Formular mit Zahlungsabwicklung sammelt. Das sind Beispiele, bei denen die Prüfung sich lohnt.
2. Welche Anforderungen konkret gelten
Wenn das BFSG greift, orientieren sich die Anforderungen an internationalen Standards zur Barrierefreiheit, konkret an den WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines). Dahinter stehen praktische Punkte:
Bilder brauchen Alternativtexte, damit Screenreader sie vorlesen können. Die Website muss sich vollständig mit der Tastatur bedienen lassen, nicht nur mit der Maus. Farben und Kontraste müssen so gewählt sein, dass Text auch bei Sehschwäche lesbar bleibt. Formulare müssen klar beschriftet sein, Fehlermeldungen verständlich. Videos brauchen Untertitel oder Transkripte.
Das klingt nach viel Technik. In der Praxis ist es eher eine Frage der sauberen Umsetzung. Eine Website, die von Anfang an mit einem vernünftigen System aufgebaut wurde, erfüllt viele dieser Punkte bereits, ohne dass jemand explizit daran gedacht hat.
3. Übergangsfristen und was sie bedeuten
Für neue Websites und Produkte gilt die Pflicht seit dem 28. Juni 2025. Für bestehende Dienstleistungen, die auf Dauerschuldverhältnissen beruhen, also zum Beispiel laufende Verträge mit Kunden, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030.
Das heißt für viele Vereine mit bestehendem Online-Shop oder Ticketsystem: Es bleibt Zeit, aber sie ist nicht unbegrenzt. Wer jetzt eine neue Website plant oder den bestehenden Shop überarbeitet, sollte Barrierefreiheit direkt mitdenken. Das ist deutlich günstiger, als eine fertige Seite später komplett umzubauen.
4. Bußgelder und Kontrolle
Das Gesetz sieht bei Verstößen Bußgelder bis zu 100.000 Euro vor. Zuständig für die Marktüberwachung sind die Bundesländer. In der Praxis geht es zunächst um Beanstandungen und Fristen zur Nachbesserung, nicht um sofortige Strafen. Trotzdem: Ein Bußgeld ist kein Betrag, den ein Vereinshaushalt einfach so verkraftet.
Wichtiger als das Bußgeldrisiko ist aus meiner Sicht ein anderer Punkt: Barrierefreiheit erweitert die Zielgruppe. Ältere Mitglieder, Menschen mit Sehschwäche, Nutzer mit motorischen Einschränkungen. Sie alle können eine barrierefreie Website tatsächlich nutzen, statt vor Hürden aufzugeben.
5. Was Sie jetzt konkret tun können
Der erste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme. Betreibt Ihr Verein einen Online-Shop, ein Ticketsystem, eine Zahlungsfunktion? Dann lohnt sich ein Blick auf die aktuelle Umsetzung. Wenn nicht, betrifft Sie das BFSG aktuell nicht direkt. Gute Praxis ist Barrierefreiheit trotzdem.
Mein Rat ist deshalb kein hektischer Komplettumbau, sondern ein strukturierter Check: Wo steht Ihre Website aktuell? Welche Anforderungen betreffen Sie konkret? Was lässt sich mit vertretbarem Aufwand verbessern?
Ich biete für Vereine einen Website-Check an, der genau das klärt: ob und in welchem Umfang das BFSG für Sie relevant ist, und welche konkreten Schritte sich daraus ergeben. Kein Pauschalpaket, sondern ein Blick auf Ihre tatsächliche Situation.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Verein betroffen ist, schreiben Sie mir. Ich schaue mir Ihre Website an und sage Ihnen, woran Sie sind.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.



