Green Claims: Was die neuen UWG-Regeln für Umweltaussagen auf Ihrer Website bedeuten
Auf Ihrer Website steht „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“? Dann lohnt sich jetzt ein zweiter Blick. Seit dem 27. September 2026 gelten im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) deutlich strengere Regeln für solche Aussagen. Wer pauschal mit Umweltbegriffen wirbt und das nicht belegen kann, riskiert eine Abmahnung.
Das betrifft nicht nur Konzerne. Das betrifft auch den Handwerksbetrieb mit „nachhaltigen Materialien“ auf der Startseite. Oder den Onlineshop mit „umweltfreundlicher Verpackung“, bei dem niemand genau sagen kann, was damit gemeint ist.
1. Was sich konkret ändert
Grundlage ist eine EU-Richtlinie mit dem sperrigen Kurznamen EmpCo (Empowering Consumers for the Green Transition). Deutschland hat sie über eine Änderung des UWG umgesetzt.
Der Kern: Allgemeine Umweltaussagen sind nur noch erlaubt, wenn Sie eine anerkannte, besonders gute Umweltleistung nachweisen können. Gemeint sind etwa das EU-Ecolabel oder vergleichbare anerkannte Umweltzeichen. Die zweite Möglichkeit: Sie erklären direkt an derselben Stelle und gut sichtbar, was genau gemeint ist.
„Unsere Produkte sind nachhaltig“ ohne weitere Erklärung reicht damit nicht mehr. Die Aussage ist unspezifisch und lässt sich nicht überprüfen.
„Unsere Verpackung besteht zu 80 % aus recyceltem Papier“ bleibt erlaubt, sofern es stimmt. Das ist konkret und nachprüfbar.
Zwei Punkte sind besonders streng geregelt. Wer ein Produkt als „klimaneutral“ oder „CO2-neutral“ bewirbt, weil die Emissionen über Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden, darf das nicht mehr. Auch nicht mit Zertifikat. Und Versprechen wie „klimaneutral bis 2030“ brauchen einen konkreten, überprüfbaren Umsetzungsplan.
Auch Bilder zählen. Grüne Blätter oder Bäume neben Ihrem Produkt können als Umweltaussage gewertet werden.
Die neuen Regeln gelten für Werbung gegenüber Verbrauchern. Wer ausschließlich an Unternehmen verkauft, fällt nicht unter die neuen Verbote. Irreführende Umweltwerbung war dort aber auch vorher schon angreifbar.
2. Warum das gerade kleine Websites trifft
Große Unternehmen haben Rechtsabteilungen, die solche Formulierungen längst geprüft haben. Kleine Betriebe haben das meistens nicht.
Viele Websites, die ich in den letzten Jahren gesehen habe, enthalten solche Sätze. Gut gemeint, selten juristisch geprüft. „Wir setzen auf Nachhaltigkeit.“ „Klimafreundlich produziert.“ Sätze, die sich gut anfühlen, aber nichts belegen.
Das ist verständlich. Niemand füllt seine Website mit Zertifikatsnummern, wenn ein griffiger Satz auch funktioniert. Nur ist genau dieser griffige Satz jetzt das Risiko.
Abmahnungen im Wettbewerbsrecht sind kein theoretisches Szenario. Mitbewerber und Wettbewerbsverbände prüfen solche Formulierungen gezielt. Eine Abmahnung kostet schnell mehrere Hundert bis über tausend Euro, auch wenn die Aussage nur ein bisschen übertrieben war.
3. Was Sie jetzt prüfen sollten
Mein Rat ist kein hektischer Komplettumbau, sondern ein strukturierter Check. Gehen Sie Ihre Seiten Satz für Satz durch und stellen Sie sich bei jeder Umweltaussage drei Fragen.
Ist die Aussage konkret oder allgemein? „Umweltfreundlich“ ist allgemein. „Unsere Transporter fahren seit 2025 elektrisch“ ist konkret.
Kann ich sie belegen? Bei konkreten Aussagen brauchen Sie Unterlagen, die zeigen, dass es stimmt. Bei allgemeinen Begriffen wie „nachhaltig“ reicht eine eigene Berechnung nicht. Dafür braucht es ein anerkanntes Umweltzeichen. Haben Sie das nicht: streichen oder konkret machen.
Worauf bezieht sich die Aussage? „Wir sind nachhaltig“ ist ein Satz über die ganze Firma. Das lässt sich kaum belegen. Wenn nur die Verpackung recycelt ist, darf nicht der Eindruck entstehen, das ganze Produkt sei umweltfreundlich.
Typische Kandidaten für den Rotstift: „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“, „öko“, „grün“ ohne Zusatz. Diese Wörter sind nicht grundsätzlich verboten. Ohne Beleg sind sie aber zu pauschal.
4. Was Sie stattdessen schreiben können
Meistens müssen Sie die Aussage nicht streichen. Es reicht, sie präziser zu machen.
Statt „Wir produzieren nachhaltig“: „Wir beziehen unsere Rohstoffe von Lieferanten im Umkreis von 50 Kilometern.“
Statt „Klimafreundliche Anreise“: „Unser Standort ist in fünf Minuten zu Fuß vom Bahnhof erreichbar.“
Statt „Umweltbewusstes Handeln“: „Seit 2024 verpacken wir unsere Produkte ohne Plastik.“
Das ist keine große Textübung. Es ist eher digitales Aufräumen: Vage Behauptungen raus, überprüfbare Fakten rein.
Haben Sie echte Siegel wie das EU-Ecolabel oder den Blauen Engel, nennen Sie diese und verlinken Sie auf die vergebende Stelle. Selbst entworfene Siegel oder Logos ohne unabhängige Prüfung dahinter sollten Sie dagegen entfernen.
5. Wenn Sie unsicher sind
Nicht jede Formulierung lässt sich eindeutig einordnen. Bei Grenzfällen hilft eine kurze Rücksprache mit einem Fachanwalt für Wettbewerbsrecht, vor allem wenn Umweltaussagen ein wichtiger Teil Ihrer Werbung sind.
Für die Website gilt ein einfacher Grundsatz: lieber eine ehrliche, konkrete Aussage als ein großes Wort ohne Substanz. Das senkt das Abmahnrisiko. Und Ihre Besucher glauben Ihnen eher.
Was Sie jetzt tun sollten
Gehen Sie Ihre Website Seite für Seite durch und markieren Sie jede Umweltaussage, auch Bilder und Logos. Prüfen Sie jeweils: konkret oder allgemein, belegt oder unbelegt. Ersetzen Sie vage Formulierungen durch überprüfbare Fakten. Nicht hektisch, sondern sauber und vollständig.
Wenn Sie dabei Unterstützung brauchen, beim Sichten der Texte oder bei der Umsetzung auf der Website, melden Sie sich bei mir. Ich schaue mir das gerne gemeinsam mit Ihnen an.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

