Widerrufsbutton und EU AI Act: Zwei Website-Pflichten, die 2026 niemand ignorieren sollte

2026 bringt für viele Websites zwei neue Pflichtthemen auf den Tisch: den Widerrufsbutton und die Transparenzpflichten aus dem EU AI Act.
Das klingt zunächst nach Juristendeutsch, ist in der Praxis aber sehr konkret: Es geht um sichtbare Funktionen, klare Hinweise und die Frage, ob eine Website an den richtigen Stellen sauber vorbereitet ist.

Für kleine Unternehmen und Vereine ist genau das oft der Knackpunkt. Die Website soll informieren, Anfragen bringen oder Buchungen ermöglichen, aber bitte ohne rechtliche Stolperfallen. Kurz gesagt: Der Besucher soll finden, was er sucht, und der Betreiber nachts trotzdem ruhig schlafen können. Das ist keine übertriebene Erwartung, nur leider nicht immer der Standard.

Was ab Juni 2026 beim Widerrufsbutton gilt

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen eine digitale Widerrufsfunktion bereitstellen, wenn über ihre Website Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden.
Betroffen sind B2C-Verträge im Fernabsatz, und die Pflicht gilt unabhängig von Unternehmensgröße, Umsatz oder Rechtsform.

Das betrifft nicht nur klassische Online-Shops. Auch Anbieter digitaler Produkte, Online-Kurse, Software, Abonnements, digitaler Dienstleistungen und bestimmter Finanzdienstleistungen können darunterfallen, wenn der Vertragsabschluss online passiert.
Für Vereine ist das ebenfalls relevant, etwa wenn Kursanmeldungen, Camps oder Mitgliedsbeiträge direkt über die Website vertraglich abgewickelt werden.

Nicht betroffen sind reine B2B-Angebote sowie Verträge, die gar nicht online über die Website zustande kommen, sondern etwa per Telefon oder auf anderem Weg.
Genau deshalb lohnt sich zuerst kein Aktionismus, sondern ein nüchterner Blick auf den tatsächlichen Ablauf: Informiert die Website nur, oder wird dort schon verbindlich abgeschlossen?

Wie der Widerrufsbutton aussehen muss

Die Anforderungen sind recht konkret. Der Button oder ein gleichwertig klar bezeichneter Link muss gut sichtbar sein und während der Widerrufsfrist leicht erreichbar bleiben, ohne Login und ohne Registrierung.
Als Beschriftung wird etwa „Vertrag widerrufen“ genannt, außerdem muss die Funktion auf der Hauptinternetseite verfügbar sein.

Vorgesehen ist ein Zwei-Stufen-Verfahren. Nach dem ersten Klick öffnet sich ein Formular zur Identifikation des Vertrags, danach folgt eine zweite Schaltfläche wie „Widerruf bestätigen“.
Im Formular dürfen nur notwendige Angaben abgefragt werden, etwa Name, Vertragsdaten und E-Mail-Adresse; ein Widerrufsgrund darf nicht verpflichtend sein.

Nach Eingang des Widerrufs muss eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen, in der Praxis meist per E-Mail mit Datum und Uhrzeit.
Kommt die Funktion nicht oder nicht korrekt zum Einsatz, drohen Abmahnungen, Bußgelder von bis zu 50.000 Euro und unter Umständen verlängerte Widerrufsfristen.

Was der EU AI Act auf Websites verändert

Ab dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der EU-KI-Verordnung vollumfänglich. Sie betreffen Unternehmen jeder Größe, wenn auf der Website KI-Systeme sichtbar eingesetzt werden.
Wichtig ist also nicht nur, ob intern mit KI gearbeitet wird, sondern ob Nutzer mit ihr interagieren oder KI-Inhalte sehen, ohne dass das klar erkennbar ist.

Ein typischer Fall ist der KI-Chatbot. Besucher müssen informiert werden, dass sie mit einem KI-System kommunizieren, zum Beispiel direkt im Chatfenster.
Ein weiterer Fall sind KI-generierte oder manipulierte Bilder, Audios und Videos, die als solche kenntlich gemacht werden müssen.

Auch KI-generierte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse können kennzeichnungspflichtig sein.
Eine wichtige Ausnahme nennt deine Recherche ebenfalls: Wenn eine Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt und den Text vor Veröffentlichung prüft, entfällt die Kennzeichnungspflicht für den Text in vielen Fällen; für Deepfakes gilt das nicht.

Was Vereine und KMU jetzt konkret prüfen sollten

Für Vereine ist die erste Frage, ob über die Website tatsächlich Verträge mit Privatpersonen geschlossen werden. Wenn ja, sollte der Widerrufsbutton jetzt eingeplant werden, nicht erst kurz vor dem 19. Juni 2026.
Zusätzlich sollten Vereine prüfen, ob KI-gestützte Chatfunktionen, generierte Bilder oder automatisierte Inhalte auf der Website bereits im Einsatz sind.

Für KMU gilt im Grunde das Gleiche, nur oft mit mehr Berührungspunkten: Shop, Buchungsstrecke, digitale Leistungen, Marketing-Landingpages oder Support-Chat.
Gerade dort entsteht schnell eine Mischung aus Verkaufsfunktion und KI-Einsatz, die technisch modern wirkt, rechtlich aber nur dann sauber ist, wenn Kennzeichnung und Nutzerführung stimmen.

Mein Rat ist deshalb kein hektischer Komplettumbau, sondern ein strukturierter Website-Check. Erstens: Wo entstehen Verbraucherverträge? Zweitens: Wo sieht der Nutzer KI? Drittens: Sind Hinweise, Formulare und Abläufe so klar, dass sie nicht erst im Streitfall auffallen?
Das ist selten glamourös, aber zuverlässig. Und auf Websites ist zuverlässig oft die angenehmere Form von modern.

Handlungsempfehlung

Wer online an Verbraucher verkauft, Buchungen annimmt oder sichtbare KI auf seiner Website nutzt, sollte die eigene Seite jetzt prüfen und die nötigen Anpassungen rechtzeitig einplanen.
Der Widerrufsbutton ab 19.06.2026 und die KI-Transparenzpflichten ab 02.08.2026 sind keine Randnotizen, sondern konkrete Anforderungen an Aufbau, Inhalte und Nutzerführung.

Hinweis: Bild und Text teilweise mit Hilfe von KI erstellt