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Der Widerrufs-Button kommt: Was Online-Shop-Betreiber bis 2026 wissen müssen


Ab dem 19. Juni 2026 wird es für viele Online-Händler in Deutschland ernst: Der elektronische Widerrufs-Button wird zur gesetzlichen Pflicht. Ziel der neuen EU-Regelung ist es, den Widerruf für Verbraucher so einfach wie den Kauf zu gestalten – mit nur wenigen Klicks.

Für Sie als Shop-Betreiber bedeutet das: Wer im Internet Verträge mit Verbrauchern (B2C) schließt, muss eine gut sichtbare und eindeutig beschriftete Schaltfläche bereitstellen.


Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Stichtag: Die Regelung greift voraussichtlich ab dem 19. Juni 2026.
  • Das Verfahren: Es muss ein zweistufiger Prozess sein. Zuerst erfolgt die Identifikation (z. B. über Name und Bestellnummer), gefolgt von der eigentlichen Bestätigung des Widerrufs.
  • Die Beschriftung: Der Button muss unmissverständlich beschriftet sein, beispielsweise mit „Vertrag widerrufen“ oder „Hier widerrufen“.
  • Bestätigungspflicht: Ihr Shop muss den Eingang des Widerrufs sofort auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail) automatisiert bestätigen.

Wichtig für Spezialanbieter: Nicht alles ist widerrufbar

In meiner täglichen Beratung bei schröck-webdesign begegnen mir oft individuelle Geschäftsmodelle, für die unterschiedliche Regeln gelten. Hier sind zwei Praxisbeispiele zur Veranschaulichung:

  • Maßanfertigungen (z. B. Holzzuschnitte): Verkaufen Sie Waren, die nach spezifischen Kundenwünschen angefertigt werden? In diesem Fall greift in der Regel die gesetzliche Ausnahme nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB. Da diese Produkte nicht ohne Weiteres weiterverkauft werden können, besteht meist kein Widerrufsrecht – und somit entfällt für diese Artikel auch die Pflicht zur Bereitstellung des Buttons.
  • Standardware (z. B. Feuerwehr-Zubehör): Handelt es sich hingegen um Standardartikel wie Taschen für Pager oder Ausrüstung, die nicht individualisiert ist? Hier bleibt das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht bestehen. In diesem Fall müssen Sie den Widerrufs-Button technisch korrekt in Ihren Shop integrieren.

Ihre Lösung mit WordPress und DIVI

Da ich bei Schröck-Webdesign primär mit WordPress und dem DIVI-Theme arbeite, kann ich Sie bei der technischen Umsetzung optimal unterstützen. Die meisten Shop-Systeme wie WooCommerce werden rechtzeitig entsprechende Lösungen bereitstellen.

Gemeinsam können wir sicherstellen, dass:

  • Der Button rechtssicher und optisch ansprechend in Ihr Design integriert wird.
  • Die Bestätigungs-E-Mails rechtssicher automatisiert werden.
  • Ihre Widerrufsbelehrung technisch korrekt verknüpft ist.

Mein Rat an Sie: Warten Sie nicht bis zum Sommer 2026. Eine frühzeitige Anpassung schützt Sie vor Abmahnungen und stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden in Ihren Shop.


Rechtlicher Hinweis

Hinweis: Dieser Blogbeitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Da sich Gesetze und deren Auslegung ändern können, empfehle ich dringend, die endgültigen AGB und die technische Umsetzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.